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Neue Passregelungen bei Kindern

Baden-Baden –

Laut dem städtischem Bürgerbüro gibt es Änderungen im Passgesetz. So sind Eintragungen von Kindern in die Pässe der Eltern seit 26. Juni des Jahres ungültig und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt. Deshalb müssen ab diesem Tag alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Ob die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder eines Bundespersonalausweises beantragt wird, sollte im Einzelfall entschieden werden. Alle Ausweisarten lassen sich entweder im BürgerBüro Briegelacker, Briegelackerstr. 21, im BürgerBüro Rathaus, Eingang Jesuitenplatz, oder bei den Ortsverwaltungen beantragen. Dort beraten die Mitarbeiter, welches Dokument zu empfehlen ist. Weitere Informationen darüber, welches Ausweispapier zur Einreise in bestimmte Länder erforderlich ist, lassen sich im Internet auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen: www.auswaertiges-amt.de

  

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