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  Gesellschaft | Verwaltung | Sicherheit

Stadt informiert: Silvester-Raketen - Wer darf und worauf ist zu achten?

In den nächsten Tagen gehen in Baden-Baden viele Euro-Scheine für den Kauf von Silvester-Knallern und -raketen über den Ladentisch. Doch dabei gilt es für Eltern und Geschäftsinhaber einiges zu beachten:

Baden-Baden –

Der Feuerwerksverkauf beginnt laut Stadtpressestelle am Donnerstag, 29. Dezember, und endet am Samstag, 31. Dezember. An diesen Tagen führt die Arbeitsschutzbehörde beim städtischen Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht verstärkt Kontrollen im Einzelhandel durch. Dabei überprüfen die Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen für den Verkauf und die sichere Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk. Einzelhändler sollten bis zwei Wochen vor Verkaufsbeginn den Vertrieb dieser Artikel bei der Ortspolizeibehörde angezeigt haben.

Immer wieder führt der unsachgemäße Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu Unfällen, oftmals weil wichtige Sicherheitsbestimmungen unbeachtet bleiben. So darf in Deutschland nur geprüftes Feuerwerk verkauft, gekauft und letztendlich auch entzündet werden. Die in diesem Jahr hergestellten Feuerwerkskörper sind zum weitaus größten Teil noch mit einem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (kurz BAM) gekennzeichnet. In Einzelfällen ist es möglich, dass sich auf den Feuerwerksartikeln bereits die Registrier- und Identifikationsnummer der „EU-Konformitätsbewertung“ befinden. Diese stehen dann im Zusammenhang mit einer CE-Kennzeichnung, der europäischen Kennnummer. Wie die BAM mitteilt, betrifft dieses nur eine verschwindend geringe Zahl von Feuerwerksartikeln.

Zu beachten ist, dass Feuerwerkskörper in zwei Klassen bzw. Kategorien eingeteilt sind. Die Knaller, Böller, Raketen und anderes Feuerwerk der Klasse II bzw. Kategorie 2 dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren erworben und gezündet werden. Das Überlassen an Kinder und Jugendliche ist generell verboten! Alle Eltern sind aufgefordert darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht in den Besitz von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II / Kategorie 2 gelangen, denn schwerste Verletzungen könnten die Folge sein.

Für Feuerwerksartikel der Klasse I bzw. Kategorie 1 gilt eine Altersgrenze von 12 Jahren für den Kauf und die Verwendung. Verboten sind auch selbstgebaute Böller. Experimente mit explosiven Stoffen sind eine häufige Unfallquelle. Außerdem ist Vorsicht geboten bei preiswerten Knallern, die „schwarz” auf der Straße oder auf Flohmärkten verkauft werden und zumeist aus Osteuropa oder aus Fernost stammen.

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Zudem ist das Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten.

Fragen zum Verkauf, zur Lagerung und zum Umgang beantworten die Mitarbeiter der städtischen Umwelt und Gewerbeaufsicht unter der Rufnummer 07221/ 93-1501. Weitere umfassendere Informationen bietet das Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Verkauf von Feuerwerkskörpern", das im Internet verfügbar ist.

  

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