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Rastatt informiert: Hundesteuer 2012

Rastatt –

Mit drei Monaten kommen Hunde ins steuerpflichtige Alter. Daher gilt auch im Jahr 2012: Wer in Rastatt einen über drei Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, diesen im Rathaus innerhalb eines Monats schriftlich oder persönlich beim Fachbereich Finanzwirtschaft, Kundenbereich Steuern, in der Herrenstraße 15, I. OG, Zimmer 1.04 (Tel.: 07222-9723201), zu melden. Endet die Hundehaltung, muss auch dies innerhalb eines Monats beim Fachbereich gemeldet werden. Wurde der Hund veräußerst, sind Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Im Jahr 2012 beträgt die Hundesteuer 84 Euro. Für jeden weiteren Hund verdoppelt sich dieser Betrag auf 168 Euro. Kampfhunde sowie gefährliche Hunde werden mit 504 Euro erhöht besteuert. Auch hier verdoppelt sich der Betrag für jeden weiteren Kampfhund bzw. gefährlichen Hund und beläuft sich dann auf 1008 Euro pro weiterem Hund.

Für Hunde, die im Steuerjahr 2011 in Rastatt gemeldet und besteuert wurden, ist eine erneute Anmeldung nicht erforderlich. Die Hundemarken, die seit 1991 von der Stadtverwaltung ausgegeben werden, sind auch im Jahr 2012 gültig und müssen gut sichtbar am Tier befestigt werden.

Diese Regelungen gelten auch für Hundebesitzer in den Ortsteilen. An- und Abmeldungen der Hunde sind bei den Ortsverwaltungen möglich. Die Stadt Rastatt weist darauf hin, dass Hundebesitzer, die ihre Tiere nicht anmelden, ordnungswidrig handeln und mit einem Bußgeld belegt werden.

  

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