Sie sind hier

            
			            
            
            
            
      		        			

  Geschichte | Gesellschaft | Landratsamt

Weisenbacher Schatz für das Kreisarchiv

Fund verrät 300 Jahre alte Dorfgeschichte aus dem Murgtal - jetzt dem Kreisarchiv im Landratsamt Rastatt übergeben

Unser Bild zeigt Bürgermeister Toni Huber und Landrat Jürgen Bäuerle bei der Übergabe des fast 300 Jahre alten Schatzes

  Landratsamt Rastatt

Rastatt, Weisenbach –

Recht unscheinbar und klein ist das braune Heft, das Bürgermeister Toni Huber in die konservatorische Obhut des Kreisarchivs im Landratsamt Rastatt übergab. Es misst lediglich 18 auf 22 Zentimeter und hat 35 beschriebene Seiten, und trotzdem ist es eine der wichtigsten Quellen des mittleren Murgtals über die Kommunalgeschichte seiner Dörfer.

Die Dorfordnung der Gemeinde "Auw" im Murgtal aus dem Jahr 1719 ist eine Sammlung von Rechten der Gemeinde sowie Pflichten ihrer Einwohner und aktualisiert die „alte“ Ordnung von 1575. Aufgeschrieben sind beispielsweise Regelungen zur Brandbekämpfung bei „FewersNoth“ oder zur Nutzung und zum Unterhalt des Waldes. „Dass sich diese besondere historische Quelle bis heute erhalten hat, ist in der Tat sehr außergewöhnlich. Es gibt im Landkreis Rastatt nicht mehr viele Quellen, die einen Blick in das 16. Jahrhundert zulassen“, erklärt Kreisarchivar Martin Walter. Spätestens im August 1689 seien durch die Kriegsgräuel des Orleanschen Erbfolgekriegs, der erst 1697 mit dem Frieden von Rijswijk beendet werden konnte, viele Gemeindeunterlagen vernichtet worden.

Die „Ordnung in dem Dörflein Auw“, so der exakte Titel, gibt einen ganz konkreten Einblick in das öffentliche Leben einer Gemeinde und ihrer Bürger im Murgtal an der Schwelle zur Neuzeit. Mit einem Schmunzeln nahm Landrat Jürgen Bäuerle den Hinweis des damaligen Schultheißen Lorentz Meisch zur Kenntnis, der 1719 die "altertümliche Schrift" und das „Alter“ der Rechtssammlung von 1575 bemängelt hat. Leider ist die originale Vorlage nicht erhalten geblieben und im Laufe der Jahre nach 1719 in Verlust geraten.

Der Gernsbacher Amtsschreiber Johann Jacob Krieg prüfte und beglaubigte diese Abschrift am 17. Juli 1719. Damit bekam die Dorfordnung einen rechtlichen Charakter, den sie für die folgenden Jahrzehnte inne hatte. Das altehrwürdige Kleinod wird nun im klimatisierten Magazin des Kreisarchivs verwahrt und steht dort der historischen Nutzung zur Verfügung.

  

→ Zufällige Videos aus dem Baden-Baden.TV Archiv

Rückblick - 12 Monate

Baden-Baden.TV im Netz
Viele Videos, mitdiskutieren und immer auf dem Laufenden bleiben:

Youtube-Kanal
Facebook-Seite
twittern Sie mit uns

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer