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Rettungswege sollen großzügig frei gehalten werden

Feuerwehrzufahrten und Rettungswege werden oft unbedacht zugeparkt. Einsatzfahrzeuge haben großen Wendekreis
Pressestelle Baden-Baden
Eine Situation, wie sie jederzeit vorkommen kann: Es brennt, und die Fahrzeuge der Feuerwehr kommen nicht durch die Straßen zum Einsatzort. Ein schlimmer Gedanke: Es brennt in der eigenen Straße, möglicherweise sind Personen in Gefahr, und aufgrund unsachgemäß abgestellter Fahrzeuge hat die Feuerwehr keine freie Fahrt. Mit solchen oder solch ähnlichen Szenarien sieht sich die Feuerwehr immer wieder konfrontiert. Deshalb appelliert Friedrich Tannenberg, Brandschutzexperte im Rathaus, an alle Fahrzeughalter, „die grundsätzlich vorgegebene Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern unbedingt einzuhalten“. Ganz wichtig sei dabei auch, nicht in Kurven zu parken, „denn eine Drehleiter oder ein Löschfahrzeug besitzen einen großen Wendekreis“.
Tannenberg zählt die wichtigsten Punkte auf, die jedem Verkehrsteilnehmer als Richtschnur dienen sollten: Gekennzeichnete Bereiche wie Brandschutzzonen, Feuerwehrzufahrten oder auch Feuerwehraufstellflächen sind immer freizuhalten. In verkehrsberuhigten Zonen sind darüber hinaus häufig Sperrpfosten, Sperrbalken oder Ketten angebracht, die als Absperrvorrichtung dienen. Auch diese sollten nicht zugeparkt werden, denn die Feuerwehr besitzt einen Schlüssel, um die Sperren zu öffnen. Doch nutzen diese wenig, wenn die speziell gekennzeichneten Flächen nicht frei zugänglich sind. So müssen unter Umständen zeitraubende Umwege gefahren oder auch die verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge weggezogen oder abgeschleppt werden. Wo eine Drehleiter nicht eingesetzt werden kann, führt Tannenberg weiter aus, kommen meist tragbare Leitern zum Einsatz. Bei Gebäuden, die eine Fensterbrüstungshöhe von acht Metern überschreiten, muss deshalb auch ausreichend Platz vorhanden sein, um diese Leitern aufstellen zu können. Und da man auch nicht jedes Gebäude direkt anfahren könne, da manche Häuser teilweise abseits der Straße liegen und nur schmale Wege zum Gebäude führen, sollten auch diese Wege nicht zugeparkt werden.
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