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Kein Misstrauen, was die Steuermoral in Rastatt betrifft!
Im Auftrag der Stadt Rastatt und auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Mai 2010 führt die Firma Adler-Kommunalservice Deutschland GmbH ab Dienstag, 14. September 2010, eine Bestandserfassung aller im Stadtgebiet lebenden Hunde durch. Ziel der Maßnahme ist, steuerlich bisher nicht gemeldete Hunde zu ermitteln.
Anhand eines Straßenverzeichnisses werden die Mitarbeiter der Firma alle Haushalte im Stadtgebiet aufsuchen und nachfragen, ob im Haushalt ein oder mehrere Hunde gehalten werden. Im Zweifelsfall sollte man sich die von der der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen lassen, die von den Mitarbeitern sichtbar zu tragen ist. Sie werden bei der Bestandsaufnahme keine Minderjährigen und keine Personen befragen, die nicht zum Haushalt gehören. Außer-dem wird die Wohnung nicht betreten.
Wie alle Städte und Gemeinden in Baden Württemberg erhebt auch die Stadt Rastatt eine jährliche Hundesteuer. Leider ist davon auszugehen, dass nicht alle Hundehalter dieser Pflicht nachkommen. Es wird geschätzt, dass ca. 15 bis 20 % der in Rastatt gehaltenen Hunde nicht angemeldet sind. Die Hundebestandsaufnahme dient der Steuergerechtigkeit und ist daher insbesondere im Interesse der vielen Hundehalter, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben. Ferner lassen sich die Hundesteuersätze der Stadt Rastatt, die trotz Erhöhung zum 1. Januar 2011 im landesweiten Vergleich noch unterdurch-schnittlich sind, nur dann vertreten, wenn möglichst alle Hundehalter ihrer Steuerpflicht nachkommen. Derzeit sind 1 780 Hunde bei der Stadt Rastatt gemeldet, darunter zwei gefährliche sowie elf Kampfhunde.
Falls die Mitarbeiter der Firma Adler bei der Bestandsaufnahme feststellen, dass Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, müssen die betroffenen Hundehalter gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. In Einzelfällen kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
Daher empfiehlt die Stadtverwaltung jedem Hundehalter, nichtregistrierte Hunde sofort anzumelden. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn ein Hund über drei Monate alt ist. Anmeldungen nimmt die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Rastatt, im Rathaus Herrenstraße, Zimmer 1.04, Telefon 07222/972-3201, entgegen.
Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit für den ersten Hund 72,00 € (ab 2011: 84,00 €), für jeden weiteren Hund 144,00 € (ab 2011:168,00 €), für den ersten Kampfhund/gefährlicher Hund 432,00 € (ab 504,00 €), für jeden weiteren Kampfhund/gefährlichen Hund 864,00 € (1.008,00 €).
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