Bachwasserentnahme strenger geregelt: Gießkanne bleibt erlaubt, Pumpen sind verboten

Oos Wehr, Kloster Lichtental
Quelle: Pressestelle Baden-Baden
Bei anhaltender Trockenheit steigt der Bedarf, Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Als praktische und bequeme Möglichkeit für Bachanrainer scheint sich dazu die Wasserentnahme aus dem Bach anzubieten. Wie nun die städtische Umwelt- und Gewerbeaufsicht mitteilt, gibt es mit dem neuen Landeswassergesetz keinen „Eigentümer- und Anliegergebrauch von Gewässern“ mehr. Das bedeutet, dass die Benutzung eines Gewässers nur im Rahmen des Gemeingebrauchs erfolgen darf.
Was ist zulässig und was nicht?
Im Rahmen dieses sogenannten Gemeingebrauchs ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimer oder Gießkanne erlaubt, wenn dadurch „keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind“.
Nicht zulässig sind auch das Aufstauen von Gewässern und die Entnahme größerer Wassermengen ohne wasserrechtliche Erlaubnis, beispielsweise mit elektrischen Pumpen. Erlaubt bleibt lediglich, geringe Mengen, etwa mit einer Gießkanne, zu entnehmen.
Wasserentnahmen können Auswirkungen auf Gewässerökologie haben
Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie vor allem in den kleineren Gewässern. Denn schließlich, so die Stadt-Pressestelle, brauchen auch Fische und Kleintiere in den Unterläufen der Gewässer das lebensnotwendige Nass.
Niedrigwasser belastet Tiere und Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Und wenn Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft gemindert und es kommt vermehrt zu Algenwuchs. "Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, derzeit kein Wasser aus den Bächen im Stadtkreis zu entnehmen", so Thomas Eckerle von der städtischen Umwelt und Gewerbeaufsicht.
Quelle: Pressestelle Baden-Baden