Das Tierheim im Märzenbachweg 15 im Baden-Badener Ortsteil Oberbeuern bietet vor allem für Hunde und Katzen ohne Herrchen oder Frauchen ein neues zu Hause. In den vergangenen Monaten konnten die Tierfreunde nicht mehr wie gewollt überall helfen, auch der Notdienst wurde heruntergefahren aber nie ganz eingestellt.
Im August 2010 musste das Tierheim auf einen Schlag über 50 Katzen aufnehmen. Damals ein kaum zu bewältigender Zustand angesichts der Zahl der Tiere und der Baufälligkeit des Katzenhauses vor zwei Jahren. Die Tierheimleiterin konnte Baufirmen und Architekten für die Sache begeistern, auch Stadt und Land geben finanzielle Unterstützung. Sanierung und Umbau bis heute hätten dennoch ohne private Spenden nicht geschultert werden können. Rund 170.000 Euro seien allein dadurch zusammen gekommen.
Die Arbeit jedoch am Haus geht weiter, so hat man während der Sanierungsarbeiten erkannt, dass Hausabwässer teilweise einfach in den Boden geleitet werden und somit das Problem der Feuchten Mauern erst erzeugt haben. "Dankenswerter Weise hat sich Oberbürgermeister Wolfgang Gerstner bereit erklärt. dieses Problem so schnell wie möglich zu lösen!" verrät uns Viola Peter in unserem Gespräch.
Das neue Tierheim empfängt seine Besucher ab sofort mit einem neuen Gesicht, der Eingangsbereich wurde komplett neu gestaltet und dank des Neubaus des Katzenhauses konnten Büro und Empfangsraum großzügiger und freundlicher gestaltet werden. Für die ehrenamtlichen Mitarbeiter entsteht hier eine noch angenehmere Arbeitsatmosphäre. Im Aussenbereich wurde ein befestigter Rundgang geschaffen, dort können Besucher erste Kontakte zu den Vierbeinern knüpfen.
Zu Pfingsten soll mit einem Tag der offenen Tür und einem großen Fest das neue Baden-Badener Tierheim gefeiert werden. Helfer und Tiere können aufatmen.
Spenden an das Tierheim Baden-Baden
Stadtsparkasse Baden-Baden: BLZ 662 500 30 Konto 10-033173
Volksbank Baden-Baden*Rastatt eG: BLZ 662 900 00 Konto 280232602
Auch Sachspenden wie Nahrung und Decken sind herzlich willkommen.
Das Tierheim ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt: Beiträge und Spenden können in der Einkommensteuererklärung gemäß § 10b des EstG als Sonderausgaben geltend machen.