Seit Anfang Mai ist das Strandbad Sandweier nicht mehr Naturbad sondern Badestelle. Eine kleine Umformulierung mit Folgen, die große Wellen schlagen. Neue gesetzliche Richtlinien verschärfen die Bedingungen für Naturbadbetreiber, die beliebte Badeinsel wurde schon vor knapp vier Wochen entfernt, Gerüchte über eine Schließung machten die Runde. Am Dienstag luden Stadtverwaltung und Stadtwerke zu einem Infoabend in die Grundschule, denn zuletzt herrschte in Sandweier große Verunsicherung.
Vor zweihundert Besuchern erklärte der Stadtwerke-Geschäftsführer Rainer Pahl, dass zur Ermittlung der nötigen Maßnahmen, um die neuen Bäderrichtlinien einhalten zu können, ein Gutachten in Auftrag gegeben worden war. Mit überraschendem Ergebnis auch für ihn. Die Stadtwerke hättem im theoretischen Fall eines Badeunfalls bei den vorhandenen Gegebenheiten mit Wassertiefen bis 20 Meter mit verschärften juristischen Folgen rechnen müssen. Daher entschied man sich zu der, wie beim Infoabend von vielen Besuchern kritisierten, "Nacht- und Nebelaktion": Abbau der Badeinsel und Streichung der Eintrittsgelder.
Eine Alternative wäre die Schließung des Bades gewesen. Die Verantwortlichen waren aber von Anfang an auf der Suche nach einer Lösung, die das beliebte Strandbad für die Sandweirer Bürger erhält. Um einer Verwahrlosung des Bades entgegen zu wirken sucht man nach einer Möglichkeit, auch ohne Haftungsverpflichtung Gebühren zu erheben. Langjährige Strandbadbesucher bemerken schon jetzt einen Wandel des Besucherprofils, der Pächter sammelt seit Tagen mehr Glasflaschen entlang des Sandstrandes auf denn je. Vorschläge aus der Bürgerschaft sind willkommen.
Aktuell sind für den Badegast nur kleine Änderungen spürbar: Die Badeaufsicht beginnt um 13 Uhr und geht bis Badeende um 20 Uhr. Das Eintrittsgeld entfällt, jedoch wurde auch die beliebte Badeinsel demontiert. Der neue Hinweis "Baden auf eigene Gedahr" bedeutet lediglich die Entlassung des Badbetreibers aus der Unfallhaftung. Für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen beim baden war auch schon vorher die elterliche Aufsichtspflicht vonnöten.